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Sommerfest FDP Dortmund

Als Ehrengast auf seinem diesjährigen Sommerfest konnte der FDP-Kreisverband Dortmund am vergangenen Wochenende Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz seit dem 8.12.2021, begrüßen. In seinem Impulsvortrag sprach der Minister drei Themen an, welche derzeit zu seinen politischen Schwerpunkten – auch als ständiger Gast im FDP-Präsidium - zählen.

 

Krieg Russlands gegen die Ukraine

Während innerhalb der Europäischen Union seit über 70 Jahren Frieden herrscht, trifft dies nicht für ihr Verhältnis zu Russland zu. Allerdings zeigen sich in der gemeinsamen Front der EU gegenüber dem Aggressor im Kreml erste Risse, da sich die Stimmen mehren, die die gegen Russland verhängten Sanktionspakete infrage stellen. Umso wichtiger ist es, den Blick zurück auf das Jahr 2014 zu richten, als Russland die Krim annektierte. Die Reaktionen der EU hierauf waren trotz einiger Sanktionen moderat, da Putin den Eindruck vermittelte, sich mit dieser territorialen Erweiterung zufrieden zu geben. Dieser Eindruck erwies sich als nicht zutreffend, da Putins Argumente denjenigen vergleichbar waren von Hitler in der Sudetenkrise 1938, die – unter Billigung von Frankreich und Großbritannien - zur Abtretung des Sudetenlandes an Deutschland geführt hatte. So hat Putin seine Expansionsabsicht fortgeführt – wie Hitler damals – und begründet dies insbesondere mit dem Schutz von russischen Minderheiten außerhalb des eigenen Staatsgebietes. Da dieses Vorhaben unbedingt gestoppt werden muss, hat die EU Sanktionen verhängt, die einem Wirtschaftskrieg vergleichbar sind. Der damit für die EU verbundene Verlust an Wohlstand stellt somit den Preis dar, der bei einer militärischen Auseinandersetzung durch den Verlust an Menschenleben („Blutzoll“) zu leisten wäre. 

 

Bekämpfung der Inflation

Zur Abfederungen der aktuellen Preissteigerungen, die auf mehrere Ursachen zurückzuführen sind, hat die Bundesregierung bislang insgesamt ca. 30 Mrd. Euro mobilisiert und erwartet, damit bis zu 90 % der für die Bevölkerung anstehenden Belastungen kompensieren zu können. Neu ist nun die Absicht von Finanzminister Lindner, mit dem vorgeschlagenen „Inflationsausgleichsgesetz“ eine weitere Verschlechterung der Einkommenssituation durch die Verhinderung einer „kalten Progression“ abzuwehren. Hierbei zentral ist das Gebot der „Leistungsgerechtigkeit“, um auch das Gros der erwerbstätigen Bevölkerung (die „Mitte der Gesellschaft“) zu entlasten. Durch die Deckelung des Entlastungsbetrages auf jährlich 475 € werde sichergestellt, dass mittlere Einkommen von bis zu 60.000 €/a voll profitieren, während sich für Bezieher höherer Einkommen keine weiteren Vorteile ergeben.

 

Neue Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

Nicht ohne Stolz hält BM Buschmann zunächst fest, dass wesentliche Elemente der CoronaPolitik der FDP aufgrund seines Agierens durchgesetzt werden konnten, so v. a. die Beendigung der Feststellung einer "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite", wodurch Deutschland diesen Sommer in einer relativen Normalität erleben kann. Allerdings ist er sich mit dem Bundesgesundheitsminister („mein neuer Duzfreund Karl“) einig, dass eine weitere Corona-Welle im kommenden Herbst/Winter zu erwarten sei. Der Forderung innerhalb der Ampelkoalition nach Erstellung eines „Instrumentenkastens“ zum Umgang mit einer neuen schwierigen Periode habe die FDP jedoch zunächst aus folgenden Gründen nicht zugestimmt: ein höherer allgemeiner Impfstand als im Vorjahr und die Verfügbarkeit neuer Impfmittel erst im Herbst rechtfertigten nicht die Fortführung alter Instrumente bzw. deren Festlegung bereits im Sommer. Der nun von beiden Ministern unterstützte Vorschlag zur Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes sieht deshalb bundesweit neben der bekannten Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr als neue Maßnahme nur die Masken- und Testnachweispflicht für „Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen“, d. h. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor. Für die Landesregierungen, so Buschmann, stehe nun ein „Instrumentenkasten“ mit zwei Fächern bereit: (i) Optionen für weitergehende Regelungen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Für den ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen (nicht jedoch im Privatbereich) können sie eine Maskenpflicht vorschreiben, wobei Sektor spezifische Lösungen möglich sind. Dies gilt auch für Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Hier soll es jedoch Ausnahmen – d. h. Nutzung des „Hausrechts“ als Ausdruck unternehmerischer Freiheit - für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. (ii) Die Länder können eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben, um den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder einzelne Gebiete auf Basis einer sich verschlechternden Entwicklung eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem oder die sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Dazu zählen etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Ausnahmeregelung. Des weiteren kann eine Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen erfolgen. Zusammenfassend betonte der Bundesminister, dass es der FDP unter seiner Führung gelungen sei, nicht nur die G2/G3-Regelung aufzuheben, sondern auch die generellen Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen, für die zukünftig der Nachweis einer konkreten Gefahr für die kritische Infrastruktur sowie ein entsprechender Landtags-Beschluss vorliegen müssen.

 

Text: THA. Schneider 

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