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Prioritäten bei der Lockerung bestehender Grundrechtseingriffe

"In der nächsten Woche beraten die Ministerpräsidenten, ob und wie Grundrechtseingriffe zur Abmilderung der Corona-Pandemie teilweise gelockert werden können. Der Deutsche Ethikrat hat eine offene und demokratische Debatte dazu gefordert. Die Dortmunder FDP hat vor diesem Hintergrund darüber beraten, mit welchen Prioritäten eine verantwortungsvolle Öffnung des gesellschaftlichen Lebens erfolgen sollte", informiert der Kreisvorsitzende und OB-Kandidat der FDP, Michael Kauch.

Folgenden Diskussionsbeitrag hat der Kreisvorstand der Dortmunder FDP zu den Prioritäten bei der Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen:

Die Dortmunder FDP unterstützt die bestehenden Kontakteinschränkungen zur Eindämmung der Pandemie. Wir müssen aber angesichts der gravierenden wirtschaftlichen, sozialen und auch gesundheitlichen Folgen eine gesellschaftliche Debatte führen, welche Prioritäten wir bei der Lockerung der Grundrechtseingriffe sehen. Es geht nicht um den Zeitpunkt, ab dem das möglich ist. Es geht um die Reihenfolge und Ausgestaltung. Diese Debatte hat in dieser Woche der Deutsche Ethikrat gefordert und wir halten sie aus demokratischen Gründen ebenfalls für angezeigt.

Kriterien müssen sein: Kann man in den jeweiligen Einrichtungen Abstand halten bzw. Abstand herstellen? Kann persönliche Nähe durch Mundschutz ausgeglichen werden, um Tröpfcheninfektionen zu verhindern? Welche negativen Folgen hat die Aufrechterhaltung der Maßnahmen für die Bevölkerung oder Teile von ihr?

Daraus leiten wir als Diskussionsbeitrag ab:

1.  Als erstes sollten kleine Läden bis zu einer noch festzulegenden Verkaufsfläche geöffnet werden können, sofern die aus Supermärkten bekannten Abstands- und Vereinzelungsregelungen umgesetzt werden. Persönliche Dienstleistungen wie Friseure sollten unter strikten Hygieneregeln (insb. Mundschutz) wieder angeboten werden können.

2. In einem zweiten Schritt sollten Restaurants mit Abstandsregeln zwischen den Tischen wieder öffnen können, ggf. mit beschränkten Öffnungszeiten. Gleiches gilt für Außengastronomie an Tischen.

3. In Sportstudios und anderen Sportstätten, deren weitere Komplettschließung der Gesundheit der Bevölkerung abträglich ist, sollten dann auch Einzeltrainings mit Abstand zwischen den Trainierenden und regelmäßiger Desinfektion von Geräten wieder möglich werden. Mannschaftssport, Gruppentrainings und Kurse müssen zunächst ausgeschlossen bleiben.

4. Bei Veranstaltungen sollten zunächst Seminare und geschäftliche Tagungen bis etwa 10-15 Personen wieder möglich werden, wenn am Veranstaltungsort Abstand und Mundschutz gewährleistet sind.

5. Da bei Grundschülern die Einhaltung von Abstand Illusion ist und eine Ansteckung von Familien über die Kinder vermieden werden sollte, sollte bei der Öffnung der Schulen mit den höheren Klassen begonnen werden.

6. Die Durchführung der Kommunalwahl und damit die demokratische Legitimation der kommunalen Vertretungen nach bereits 6 Jahren Wahlperiode hat hohe Priorität. Um eine fristgerechte Kommunalwahl zu sichern, sind Regelungen zu schaffen, die die Durchführung von Aufstellungsveranstaltugen der Parteien im Juni ermöglichen. Dazu sind Einzeltische, Abstände zwischen den Tischen und Mundschutz vorzusehen. Da eine solche Vereinzelung von Teilnehmer/innen größere Räumlichkeiten als üblich erfordert, sollte die Landesregierung die Städte verpflichten, Räume für diese Aufstellungsversammlungen zur Verfügung zu stellen. Die Durchführung der Wahl selbst kann dann auch als Briefwahl erfolgen.

7. Persönliche Abstandsregelungen und Kontaktbegrenzungen im öffentlichen Raum sind zunächst aufrecht zu erhalten.

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