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Hektische Ankündigung von Schulschließungen ist unseriös und rechtswidrig

"Die Stadt Dortmund muss sich an geltendes Recht halten. Das gilt auch für die hektische Ankündigung von Schulschließungen durch Oberbürgermeister Thomas Westphal", erklärt Michael Kauch, Fraktionsvorsitzender von FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund.

 

Die Wildwest-Methode "wenn das Gesundheitsministerium NRW nicht widerspricht, schließen wir Mittwoch die Schulen" sei unseriös und rechtswidrig. Nach § 16 Absatz 1 bedürfen Allgemeinverfügungen der Städte, die über die Coronaschutzverordnung hinausgehen, des Einvernehmens mit dem Land NRW - also dessen ausdrückliche Zustimmung. Nach §5 der Corona-Betreuungsverordnung seien zudem bei schulpolitischen Einzelfallmaßnahmen "landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidungen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit besonders zu berücksichtigen".

 

Antje Joest, schulpolitische Sprecherin der FDP/Bürgerliste-Fraktion ergänzt: "Kaum haben die Schulen ihren Dienst wieder aufgenommen und die Stundenpläne nach den aktuellen Erlassen neu gestrickt, kommt der Dortmunder OB Westphal mit Plänen neuerlicher Schulschließungen um die Ecke. Dabei ist die Inzidenz der bundesweit vereinbarten "Notbremse" noch längst nicht erreicht: Dortmund liegt aktuell bei 71, nicht über 100."  Das Ratsmitglied ist selbst Lehrerin und kritisiert Westphal: "Solche Profilierungsversuche des OB können wir jetzt nicht gebrauchen. Schüler, Eltern und Schulen brauchen jetzt endlich wieder Verlässlichkeit. Es hat hier den Anschein, als wolle Westphal einen Machtkampf mit der Landesregierung austragen. Der Auftakt zu den Wahlkämpfen lässt grüßen."

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